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Dubai-LLC gründen: 0% Steuern? Die Wahrheit über Firmengründung im Ausland

Was Sie aus diesem Artikel mitnehmen
  • Entscheidungshilfe: Mainland vs. Freezone: Entscheidende Unterschiede
  • Vermeidbare Fehler: Das deutsche Problem: Zurechnungsbesteuerung
  • Wegzugsteuer auf GmbH-Anteile – konkrete Handlungsempfehlungen

Dubai lockt mit dem Versprechen minimaler Steuern. Seit 2023 gibt es eine Körperschaftsteuer von 9% auf Gewinne über 375.000 AED (~95.000 €). In Freezones kann der Steuersatz bei 0% liegen — aber nur, wenn Sie keine lokalen UAE-Kunden bedienen. Die Realität: Ohne echte Substanz vor Ort ist eine Dubai-LLC für Deutsche ein steuerliches Risiko, kein Vorteil.

Mainland vs. Freezone: Entscheidende Unterschiede

Freezone: 0% Körperschaftsteuer möglich, aber nur für Geschäfte außerhalb der UAE. Keine lokalen Kunden. 100% ausländisches Eigentum erlaubt.

Mainland: 9% Körperschaftsteuer ab 375.000 AED. Lokale Kunden möglich. Seit 2020 kein lokaler Sponsor mehr nötig.

Substanz = kein Briefkasten: Sie brauchen echte Büroräume, Mitarbeiter vor Ort und nachweisbare Geschäftstätigkeit. Ohne Substanz erkennt weder Dubai noch Deutschland die Struktur an.

Das deutsche Problem: Zurechnungsbesteuerung

Für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland greift §7 AStG — die Hinzurechnungsbesteuerung. Gewinne werden dem deutschen Gesellschafter zugerechnet und in Deutschland besteuert, wenn die ausländische Gesellschaft niedrig besteuert ist (unter 25%), Deutsche mehr als 50% halten und die Einkünfte passiver Natur sind. Ohne Substanz: 50% Nachversteuerung in Deutschland.

Das bedeutet für Sie

Wenn Sie dieses Wissen anwenden, verschaffen Sie sich einen konkreten Vorsprung gegenüber Wettbewerbern, die ohne diese Grundlage in Investorengespräche gehen. Nutzen Sie die Erkenntnisse aus diesem Artikel als Basis für Ihren nächsten Schritt.

Wegzugsteuer auf GmbH-Anteile

Wer mit einer bestehenden GmbH nach Dubai auswandern will, trifft auf die Wegzugsteuer (§6 AStG). Alle stillen Reserven werden fiktiv aufgedeckt und besteuert. Der korrekte Weg: Erst auswandern, dann gründen. Wer den Wohnsitz aufgibt und mindestens 183 Tage im Ausland verbringt, kann die Dubai-LLC steuerfrei nutzen — vorausgesetzt, die Substanz stimmt.

Unsere Global Freedom Structures berücksichtigen deutsches UND lokales Recht.

Weiterführend: US LLC gründen · US Steuern für Deutsche

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